Auch Amazon verfügt über einen App Store. Das passte Apple so gar nicht. Also wieder einmal Klage.
Fazit; jetzt urteilte eine US-Richterin über den Sachverhalt und kommt zum Schluss, dass diese Klage gegen Amazon nicht rechtens sei. Schliesslich habe Apple nicht darlegen können, dass es sich beim Gebrauch des Namens durch Amazon um eine irreführende Werbung handle.
Gut so.
(Quelle: TagesAnzeiger.ch)